zur 3. Piste!
Verwaltungsgerichtshof genehmigt Bau der 3. Piste - Flughafen Wien begrüßt die Entscheidung
Der VwGH hat am 18. März 2019 die Umweltverträglichkeitsprüfung zur geplanten dritte Piste am Flughafen Wien abgeschlossen und die entsprechende Genehmigung erteilt. Der Flughafen Wien begrüßt diese Entscheidung, die die langfristige Wachstumsperspektive und Wettbewerbsfähigkeit für den Flughafen Wien und für Österreichs Wirtschaft, Industrie, Tourismus und Arbeitsmarkt sichert. Der Flughafen wird nun die Entscheidung im Detail analysieren und demnächst über die nächsten Projektschritte informieren.
Passagierwachstum steigt weiter und Flugbewegungen werden langfristig wieder zunehmen 3. Piste ist notwendiges Zukunftsprojekt
Seit der Ostöffnung im Jahr 1989 bis heute haben sich die Flugbewegungen mehr als verdreifacht und als Folge des stetig steigenden
Passagieraufkommens wird auch die Zahl der Starts und Landungen mittel- bis langfristig zunehmen. Deshalb braucht es in Zukunft
eine 3. Piste am Flughafen Wien. Die Notwendigkeit von rascheren Genehmigungsverfahren für Infrastrukturprojekte sind auch
Bestandteil des aktuellen Koalitionsabkommens: Die Beschleunigung von Prüfverfahren für die Umsetzung von Infrastrukturprojekten
bei Wahrung der umweltpolitischen Schutzrechte, Anpassungen in Verwaltungs- und Umweltrechtsbestimmungen zur Vermeidung
von willkürlichen Verfahrensverschleppungen, sowie ein Standortentwicklungsgesetz, mit dem für Österreich wichtige Infrastrukturprojekte
definiert werden, sind wesentliche Eckpfeiler des Infrastrukturpakets der künftigen Bundesregierung.
Projekt 3. Piste ist vom Bundesverwaltungsgericht genehmigt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem neuen Erkenntnis das Projekt 3. Piste genehmigt. Die Flughafen Wien AG begrüßt die nunmehr positive Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für die 3. Piste. Damit wird ein zukunftsweisender Schritt zur Stärkung des Wirtschafts- und Tourismusstandortes Österreich gesetzt und dem Luftfahrtstandort Wien eine attraktive Wachstumsperspektive gegeben.
Verfassungsgerichtshof lehnt Beschwerde gegen 3. Piste ab
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Beschwerde von Projektgegnern gegen die Genehmigung der 3. Piste durch das Bundesverwaltungsgericht abgelehnt. Als Begründung wird in der Entscheidung festgehalten, dass die Behandlung dieser Beschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und davon auch keine spezifisch verfassungsrechtlichen Fragen berührt werden. Die Flughafen Wien AG begrüßt diese Entscheidung und sieht darin einen weiteren Teilerfolg im inzwischen elfjährigen Genehmigungsverfahren für die 3. Piste. Nun hat in dieser Frage noch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zu entscheiden. Eine andere Beschwerde gegen das Projekt (von der Gemeinde Parndorf) hat der Verwaltungsgerichtshof bereits im September 2018 zurückgewiesen.
Die Presseaussendungen des Verfassungsgerichtshofes und der Flughafen Wien AG im Wortlaut:
3. Piste: Wachstumsgarant für Wirtschaft & Arbeitsmarkt
Seit über 16 Jahren verfolgt der Flughafen Wien das Wachstumsprojekt 3. Piste.
Zahlreiche Gründe sprechen für das Projekt.
Stimmen aus Politik, Wirtschaft & Tourismus
Anfang Februar 2017 wurde der Bau der 3. Piste am Flughafen Wien durch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) abgelehnt.
Seither haben Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft und Tourismus öffentlich dazu Stellung genommen:
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Wirtschaftsfaktor 3. Piste hier entsteht die Zukunft
Zahlreiche Gründe sprechen für einen Ausbau:
> 1 Million zusätzliche Passagiere schaffen 1.000 neue Jobs
> Wachstum am Flughafen fördert Wirtschaft und Wohlstand
> Tourismus- und Kongressstandort Wien profitiert von attraktiven Flugverbindungen
> CO2 wird durch ausreichende Kapazität verringert
> Unnötige Verspätungen und Warteschleifen in der Luft werden vermieden
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Der Verfassungsgerichtshof hat das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts gegen die vom Flughafen Wien-Schwechat geplante dritte Piste als verfassungswidrig aufgehoben
Der Vorstand der Flughafen Wien begrüßt die Entscheidung des VfGH. Das ist ein guter Tag für den Wirtschaftsstandort Österreich und den Flughafen Wien. Ein für die Zukunft so wichtiges Infrastrukturprojekt hat damit wieder eine Chance auf Realisierung. Unser Vertrauen in den österreichischen Rechtsstaat wurde voll bestärkt. Wir hoffen, dass das nun wieder zuständige Bundesverwaltungsgericht in der Sache zügig entscheidet.", so Dr. Günther Ofner und Mag. Julian Jäger, Vorstand der Flughafen Wien AG.
Die Entscheidung des VfGH im Wortlaut